Risiken

Gefährdetes Kapital
Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für zukünftige Ergebnisse. Historische Renditen, erwartete Renditen oder Wahrscheinlichkeitsprognosen sind nicht garantiert und spiegeln möglicherweise nicht die tatsächliche zukünftige Wertentwicklung wider. Ihr Kapital ist einem Risiko ausgesetzt.

Investitionen, die auf der Tokenize.it Plattform angeboten werden, sind mit einem hohen Risiko verbunden und können zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust Ihrer Investition führen. Der Wert einer Investition kann sowohl fallen als auch steigen, und die Anleger erhalten ihr ursprünglich investiertes Geld möglicherweise nicht zurück. Eine Investition in ein privates Unternehmen ist nicht dasselbe wie eine Einlage bei einem Bankinstitut.

Alternative Investments über Genussrechte in privaten Unternehmen sind komplex und spekulativ und nicht für alle Anleger geeignet. Die Genussrechte richten sich an risikoaffine private und institutionelle Anleger, die Erfahrung mit dem Erwerb vergleichbarer Anlageformen und Blockchain-basierter Token haben. Potenzielle Anleger sollten die auf der Plattform verfügbaren Risikowarnungen und Offenlegungen für die jeweilige Anlage sorgfältig prüfen. Anleger, die es sich nicht leisten können, ihre gesamte Investition zu verlieren, sollten nicht investieren.

Keine Anlageempfehlungen
Tokenize.it bietet keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung an und gibt keine Anlageempfehlungen ab. Keine Kommunikation über diese Plattform oder in einem anderen Medium sollte als Empfehlung zum Kauf von Wertpapieren ausgelegt werden, die auf oder außerhalb der Tokenize.it Plattform angeboten werden. Kein von Tokenize.it zur Verfügung gestelltes Material ist dazu bestimmt, die finanziellen Ziele, die Situation oder die spezifischen Bedürfnisse eines einzelnen Anlegers zu berücksichtigen.

Tokenize.it empfiehlt daher potenziellen Token-Empfängern, sich sowohl vor der Teilnahme an einer Transaktion als auch gegebenenfalls während des Bestehens eines Genussrechts über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen des Erhalts eines Genussrechts zu informieren. Von den Anlegern wird erwartet, dass sie ihre eigenen, unabhängigen Anlageentscheidungen treffen und alle Risiken selbst tragen.

Auf der Tokenize.it Plattform bereitgestellte Informationen
Die auf der Tokenize.it Plattform veröffentlichten Informationen über Unternehmen, die Token ausgeben (jeweils ein "Emittent"), werden ausschließlich von jedem Emittenten zur Verfügung gestellt. Tokenize.it prüft nicht die Rentabilität der Emittenten. Die von einem Emittenten gemachten Prognosen sind keine Garantie für eine erfolgreiche Entwicklung dieses Emittenten in der Zukunft.

Die von Tokenize.it bereitgestellten Informationen können sich ändern, können unvollständig sein und stammen aus Quellen, die als zuverlässig erachtet werden, können jedoch nicht garantiert werden. Tokenize.it übernimmt keine Haftung für die bereitgestellten Informationen.

Begrenzter Markt für Investitionen privater Unternehmen
Es gibt nur einen begrenzten Markt für Investitionen in private Unternehmen. Mangels eines entsprechenden Marktes ist der Verkauf von Genussrechten an privaten Unternehmen nur eingeschränkt möglich.

Besteuerung von tokenisierten Genussrechten
Token-Inhaber werden in der Regel unter Berücksichtigung ihres persönlichen Steuerstatus und ihrer individuellen Umstände besteuert. Unter der Annahme, dass Genussrechte steuerlich als eigenkapitalähnliche Genussrechte eingestuft werden, (i) sind Entnahmen aus Genussrechten wie Dividenden und (ii) Kapitalgewinne wie Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Aktien (nach Abzug allfälliger Steuern und Abgaben durch die emittierende Gesellschaft) zu versteuern. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung eine andere Auffassung vertritt. Es liegt in der Verantwortung des Token-Inhabers, die einkommensteuerlichen Folgen zu beurteilen, die mit dem Erhalt von Einkünften aus den Genussrechten verbunden sind.

Wesentliche Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb von Genussrechten

Eingeschränkte Weiterverkaufsmöglichkeiten für Genussrechte
Es kann sein, dass ein Token-Inhaber seine Genussrechte zu keinem Zeitpunkt oder nicht ohne Abschlag auf den Kaufpreis an einen Dritten verkaufen kann. Ein Token-Inhaber kann dadurch Verluste erleiden. Für die Genussrechte gibt es derzeit keinen liquiden Sekundärmarkt.

Keine Beteiligung oder Stimmrechte
Ein Token-Inhaber hat keine Beteiligungs- und/oder Stimmrechte, die ein Gesellschafter einer Emittentin halten kann, und kann daher keinen Einfluss auf diese Emittentin ausüben, wie es ein Gesellschafter könnte.

Verlorene Wallet-Zugangsdaten bedeuten Investitionsverlust
Ein Verlust der alleinigen Kontrolle über die Wallet-Zugangsdaten durch den Token-Inhaber kann zu einem unwiederbringlichen Verlust der Genussrechts-Token (d.h. zu einem Totalverlust) führen. Ein Emittent überträgt die Token an die Wallet-Adresse des Token-Inhabers. Der Besitz der Token und damit die Ausübung der Genussrechte setzt die Kenntnis der zugehörigen Wallet-Zugangsdaten des Token-Inhabers voraus. Verliert oder vergisst der Token-Inhaber die Wallet-Zugangsdaten, geht der Zugang zu den Token und damit die Genussrechte verloren. Wenn die Wallet-Zugangsdaten in die Hände Dritter gelangen, könnten Token missbraucht oder gestohlen werden. Ein Emittent kennt die Wallet-Zugangsdaten des Token-Inhabers nicht und kann die Wallet-Zugangsdaten oder die Token nicht wiederherstellen oder den Zugriff auf die Wallet des Token-Inhabers wiederherstellen.

Risiken bei der Wallet-Kompatibilität
Nutzt ein Token-Inhaber ein Wallet, das mit den Token nicht kompatibel ist, ist ein Zugriff auf die Token in der Regel nicht mehr möglich. Unbeabsichtigte oder fehlerhafte Übertragungen der Token auf andere Wallet-Adressen können zum Verlust der Token und damit der Genussrechte führen.

Die Blockchain-Technologie befindet sich noch in der Entwicklung
Die Blockchain-Technologie befindet sich in einem frühen Stadium der technischen Entwicklung und unterliegt nicht der Kontrolle eines Emittenten. Es kann zu technischen Störungen oder Sicherheitslücken im Blockchain-Netzwerk, dem Wallet oder dem Smart Contract kommen. In jedem Fall der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit einzelner Komponenten kann die Geltendmachung, Übertragung und der Handel der Token und damit der Genussrechte eingeschränkt werden.

Wesentliche Risiken im Zusammenhang mit Emittenten

Abhängigkeit von Markt- und Wettbewerbsentwicklungen
Der wirtschaftliche Erfolg von Emittenten hängt insbesondere von der Entwicklung des Marktes ab, in dem ein Emittent tätig ist. Aussagen und Einschätzungen über die zukünftige Geschäftsentwicklung können unzutreffend sein oder werden. Markt- oder Wettbewerbsentwicklungen können sich negativ auf den Wert der Genussrechte auswirken, insbesondere dürfen Dividenden nicht ausgeschüttet werden.

Insolvenzrisiko
Im Falle der Insolvenz eines Emittenten können Token-Inhaber das investierte Kapital ganz oder teilweise verlieren. Eine gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Einlagensicherung für die Genussrechte besteht nicht. Im Falle eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer solchen Emittentin steht der Token-Inhaber gemäß §§ 38, 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO mit allen Ansprüchen aus den Genussrechten hinter alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen gegen eine Emittentin. Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Token-Inhaber Ansprüche aus den Genussrechten nur insoweit geltend machen, als bei der Erfüllung kein Risiko der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des jeweiligen Emittenten besteht. Diese qualifizierte Nachrangigkeit kann dazu führen, dass die Ansprüche des Token-Inhabers dauerhaft nicht durchsetzbar sind; Das Risiko der Uneinbringlichkeit ist im Vergleich zum allgemeinen Insolvenzrisiko deutlich höher.

Sich ändernde Gesetze und Verordnungen
Rechtliche Rahmenbedingungen der Geschäftstätigkeit können sich ändern, Änderungen des Geschäftsmodells oder Investitionen eines Emittenten können notwendig werden.

Neuartige Rechtsform
Bei den tokenisierten Genussrechten handelt es sich um ein bisher nicht am Markt präsentes und in seiner jetzigen Form weder gerichtlich noch am Markt geprüftes Produkt. Daher ist es mit rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden. Gerichte oder Behörden können einzelne oder alle Bestimmungen des Genussrechts für unwirksam erklären. Eine rechtliche Trennung des tatsächlichen Eigentums am Token und des rechtlichen Eigentums an den Genussrechten ist zwar nicht vollständig ausgeschlossen, jedoch sichert eine öffentliche Vergütungserklärung des Emittenten zusätzlich die Ansprüche auf die Genussrechte eines Token-Inhabers zusätzlich zu den die Genussrechten verleihenden Anlagebedingungen.

Keine Garantie für zukünftige Rentabilität
Bei der Emittentin kann es sich um ein Start-up handeln, das derzeit mit der Umsetzung seines Geschäftsplans beginnt – Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Pitch Deck des jeweiligen Emittenten. Es gibt keine Garantie dafür, dass ein Emittent Rentabilität erreicht. Die Erfolgsaussichten eines Emittenten sollten unter Berücksichtigung der Herausforderungen, Kosten, Schwierigkeiten, Komplikationen und Verzögerungen bewertet werden, mit denen Unternehmen in der Frühphase typischerweise konfrontiert sind. Ein Emittent kann vor Herausforderungen stehen, wenn es darum geht, die notwendigen Ziele zu erreichen, um diese Risiken und Unsicherheiten zu überwinden.

Negative Auswirkungen globaler Krisen oder politischer Ereignisse
Das Auftreten weit verbreiteter übertragbarer Krankheiten wie COVID-19 und geopolitischer Ereignisse wie Kriege können zu globalen Gesundheitskrisen und -störungen führen. Diese Ereignisse haben das Potenzial, sich negativ auf die Volkswirtschaften und Finanzmärkte weltweit auszuwirken, auch in Deutschland, wo sich die Hauptgeschäftstätigkeit der Emittenten befindet. Dies könnte zu einem wirtschaftlichen Abschwung führen, der die Nachfrage nach den Produkten und Dienstleistungen der Emittenten verringert und ihre Geschäftsaussichten in Frage stellt. Darüber hinaus besteht das Risiko, zusätzliches Kapital nicht oder nur zu akzeptablen Konditionen beschaffen zu können.

Bedarf an zusätzlichen Finanzmitteln
Um ihre kurz- und langfristigen Ziele zu erreichen, benötigen Emittenten möglicherweise zusätzliche Mittel, die über den aktuellen Fundraising-Betrag hinausgehen. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass ein Emittent diese Gelder zu akzeptablen Bedingungen oder überhaupt erfolgreich sichern wird. Gelingt es nicht, in Zukunft ausreichend Kapital zu beschaffen, könnte dies die Umsetzung des Geschäftsplans gefährden und den laufenden Betrieb gefährden. In einem solchen Szenario könnte ein Emittent gezwungen sein, seine Geschäftstätigkeit einzustellen und die meisten, wenn nicht sogar alle verbleibenden Vermögenswerte zu verkaufen oder zu übertragen, was dazu führen kann, dass Anleger ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren.

Herausforderungen bei der Entwicklung neuer Produkte
Emittenten haben die Flexibilität, neue Geschäftsfelder einzuführen, aber dies birgt erhebliche Risiken, insbesondere in unterentwickelten Märkten. Die Entwicklung und Vermarktung dieser neuen Unternehmen kann erhebliche Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen, wobei Unsicherheiten hinsichtlich der Einhaltung der ursprünglichen Zeitpläne, der Durchführbarkeit von Preis- und Rentabilitätszielen und des Erfolgs bei der Marktakzeptanz bestehen. Das Versäumnis, neue Produkte und Dienstleistungen effektiv einzuführen, kann zu Geschäftseinbußen, ungünstigeren Preiskonditionen oder höheren Kosten führen, was sich negativ auf das Gesamtgeschäft, die Finanzlage oder die Betriebsergebnisse dieser Emittenten auswirkt.

Risiko des geistigen Eigentums
Emittenten stützen sich für ihre Geschäftstätigkeit auf bestimmte Rechte an geistigem Eigentum. Diese Rechte sind jedoch möglicherweise nicht weit genug gefasst, um einen erheblichen Wettbewerbsvorteil zu bieten. Die Maßnahmen, die zum Schutz dieses geistigen Eigentums ergriffen werden, verhindern möglicherweise nicht Anfechtungen, Ungültigkeiten, Umgehungen oder Umgehungen, insbesondere in Regionen mit begrenztem Schutz des geistigen Eigentums. Die Durchsetzung kann in Fällen behindert werden, in denen Rechtsverletzer eine marktbeherrschende Stellung innehaben oder aus anderen geschäftlichen Gründen. Das Versäumnis, wettbewerbsfähige Rechte an geistigem Eigentum zu erwerben oder aufrechtzuerhalten, sie angemessen zu schützen oder eine unbefugte Nutzung zu verhindern, könnte sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit und die finanziellen Ergebnisse des Emittenten auswirken. Die Berufung auf Geheimhaltungs- und Wettbewerbsverbote garantiert möglicherweise nicht den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Eigentumsrechten, und die Ausweitung des Geschäfts unterstreicht die zunehmende Bedeutung des Schutzes des geistigen Eigentums. Die Einleitung von Rechtsstreitigkeiten, wie z. B. Verletzungsklagen, kann notwendig sein, um geistige Eigentumsrechte zu schützen oder durchzusetzen, aber diese Maßnahmen können teuer und zeitaufwändig sein und die Aufmerksamkeit des Managements ablenken. Die sich entwickelnde Natur der technologiebezogenen Gesetze erhöht die Unsicherheit für die Positionen des geistigen Eigentums in der Branche und macht es ungewiss, ob ein Emittent in potenziellen Rechtsstreitigkeiten obsiegen oder kommerziell wertvollen Schadenersatz oder Rechtsmittel erhalten wird.

Risiken im Zusammenhang mit der Bindung des Teams
Emittenten verlassen sich bei der Entwicklung ihrer Geschäfte und Produkte auf ihre leitenden Angestellten, Schlüsselmitarbeiter und Schlüsselauftragnehmer. Es besteht das Risiko, dass diese Personen nicht ihre volle Zeit und Aufmerksamkeit den Angelegenheiten des Emittenten widmen. Der Erfolg des Geschäfts eines Emittenten ist eng mit dem Wissen und den Fähigkeiten dieser Gruppe verbunden. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass unerwünschte Ereignisse gleichzeitig alle Mitglieder der Gruppe betreffen, aber es besteht die Möglichkeit, dass bei einem oder wenigen Mitgliedern solche Ereignisse jederzeit auftreten können. Der Verlust dieser Schlüsselpersonen könnte sich negativ auf das Geschäft, die Finanzlage, den Cashflow und die Betriebsergebnisse eines Emittenten auswirken.

Ggf. keine Todesfall- oder Invaliditätsversicherung für Firmenteams
Die Betriebs- und Geschäftspläne der Emittenten hängen stark von bestimmten Schlüsselpersonen ab, aber ein Emittent hat möglicherweise keine Versicherungspolicen für seinen Tod oder seine Invalidität abgeschlossen. Folglich erhält der Emittent im Falle des Todes oder der Invalidität dieser Personen keine Entschädigung, um ihre Abwesenheit zu bewältigen. Diese Abwesenheit könnte sich negativ auf die Emittentin und ihre Geschäftstätigkeit auswirken. Darüber hinaus gibt es keine Garantie dafür, dass Schlüsselpersonen bei einem Emittenten verbleiben, da Wettbewerbsverbote nicht immer durchsetzbar sind. Daher mindert der Abschluss einer Schlüsselpersonenversicherung die Risiken, die mit der Abhängigkeit von Schlüsselpersonal verbunden sind, nicht vollständig.

Herausforderungen beim Aufbau einer Qualitätsmarke
Der Geschäftserfolg von Emittenten hängt stark von ihrer Reputation und Markenqualität in bestehenden und neuen Märkten ab. Jeder Vorfall, der die Kundenbindung verringert, könnte ihre Marke erheblich entwerten und ihrem Geschäft schaden. Negative Publicity, unabhängig von der Richtigkeit, kann sich nachteilig auf die Emittenten auswirken. Die zunehmende Nutzung von Social-Media-Plattformen und Online-Kommunikationskanälen stellt ein Risiko dar, da Informationen schnell verbreitet werden und nachteilig oder ungenau sein können, was ihre Leistung, ihre Aussichten oder ihr Geschäft beeinträchtigen kann, ohne ihnen die Möglichkeit zur Korrektur zu geben.

Cyber-Threads
Emittenten sind potenziell fortschrittlichen und anhaltenden Cyberbedrohungen ausgesetzt, die sowohl auf ihre Informationsinfrastruktur, in der proprietäre und sensible Daten gespeichert sind, als auch auf ihre Smart Contracts abzielen, die die tokenisierten Gewinnbeteiligungsrechte regeln. Zu diesen Bedrohungen gehören ausgeklügelte Malware, Phishing-Angriffe und potenzielle Schwachstellen in ihrer Software oder ihren Anwendungen. Geschickte Hacker können ihre Netzwerksicherheit gefährden, was zu Datenschutzverletzungen, Systemunterbrechungen oder Abschaltungen führt. Geschickte Hacker können die Smart Contracts eines Emittenten kompromittieren. Fehler im Softwaredesign oder in der Herstellung können die Informationsinfrastruktur eines Emittenten unerwartet beeinträchtigen. Störungen oder Ausfälle, die durch verschiedene Faktoren wie Cyberangriffe oder Naturkatastrophen verursacht werden, können zu Verletzungen der Datensicherheit, dem Verlust kritischer Daten und Leistungsverzögerungen führen, was sich negativ auf das Geschäft eines Emittenten auswirkt. Unerwartet hohe Wachstums- und Akzeptanzraten für die Produkte und Dienstleistungen eines Emittenten können seine IT-Systeme belasten und zu Verbindungs- und Zugangsproblemen führen, die, wenn sie nicht umgehend behoben werden, sich negativ auf das Geschäft und die Betriebsergebnisse auswirken können. Kompromittierte Smart Contracts können dazu führen, dass die Token oder ihr wirtschaftlicher Wert zugunsten Dritter verloren gehen, so dass die Token-Inhaber einige oder alle wirtschaftlichen Vorteile der erworbenen Gewinnbeteiligungsrechte verlieren.

Risiken für die Informationssicherheit
Das Geschäft der Emittenten kann den Umgang mit personenbezogenen Daten über verschiedene IT-Systeme hinweg umfassen, sowohl intern als auch solche, die von Drittanbietern verwaltet werden. Die Gewährleistung der Integrität und des Schutzes dieser Daten ist von entscheidender Bedeutung. Die sich entwickelnden und strengen behördlichen Vorschriften in Bezug auf Information, Sicherheit und Datenschutz stellen Herausforderungen dar, und ihre Systeme können erhebliche Investitionen oder Zeit erfordern, um diese Anforderungen und Kundenerwartungen zu erfüllen. Eine Sicherheitsverletzung in den IT-Systemen dieser Emittenten oder ihrer Dienstleister könnte zu Betriebsunterbrechungen führen, die zu Ineffizienzen und Gewinneinbußen führen. Darüber hinaus kann jeder erhebliche Diebstahl, Verlust, Veruntreuung oder unbefugter Zugriff auf Kunden- oder proprietäre Daten zu Geldstrafen, Rechtsansprüchen oder Verfahren führen.

Mittelverwendung nach alleinigem Ermessen der Emittentin
Sofern eine Emittentin nicht einer bestimmten Verwendung der Erlöse aus ihrer Kapitalbeschaffung zugestimmt hat, hat die Geschäftsleitung der Emittentin einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Verwendung der Erlöse aus der Kapitalbeschaffung. Es kann sein, dass Sie im Rahmen Ihrer Anlageentscheidung nicht die Möglichkeit haben, zu beurteilen, ob die Erlöse angemessen verwendet werden.

Wesentliche Risiken im Zusammenhang mit Crowdinvesting-Angeboten


Emittenten legen Höchstbeträge fest
Die Emittenten können nach eigenem Ermessen verhindern, dass ein Anleger mehr als einen bestimmten Betrag in ein Crowdinvesting-Angebot investiert. Dies bedeutet, dass der gewünschte Anlagebetrag eines Anlegers allein auf der Grundlage der Bestimmung eines Emittenten und nicht im Einklang mit den einschlägigen Anlagegrenzen, die in den geltenden Gesetzen festgelegt sind, begrenzt oder gesenkt werden kann. Dies bedeutet auch, dass andere Anleger möglicherweise größere Zuteilungen des Angebots erhalten, die ausschließlich auf der Entscheidung eines Emittenten beruhen.

Vorzeitiges Ende der Crowdinvesting-Kampagne möglich
Ein Emittent kann nach eigenem Ermessen eine Crowdinvesting-Kampagne vor einem zuvor mitgeteilten Ablaufdatum beenden. Dies bedeutet, dass das Versäumnis einer Person, rechtzeitig am Crowdinvesting-Angebot teilzunehmen, diese Person daran hindern kann, in das Crowdinvesting-Angebot zu investieren – es bedeutet auch, dass ein Emittent die Höhe des Kapitals, das er während des Crowdinvesting-Angebots aufbringen kann, begrenzen kann, indem er das Angebot vorzeitig beendet.

Kontinuierliche Akzeptanz von Investitionen
Emittenten führen während ihrer Crowdinvesting-Angebote Rolling-Closes durch, was bedeutet, dass Gelder kontinuierlich angenommen werden, bis ein Crowdinvesting-Angebot von einem Emittenten beendet wird. Der Gesamtbetrag der Zielmittel, der im Basisinformationsblatt und an anderer Stelle dokumentiert ist, wird möglicherweise nicht erreicht, jedoch können die Emittenten weiterhin Mittel verwenden, die während eines Crowdinvesting-Angebots tatsächlich aufgebracht wurden, wie in der Angebotsdokumentation angegeben, unabhängig davon, ob das Finanzierungsziel erreicht wurde oder nicht.

Der Angebotspreis ist kein Hinweis auf den tatsächlichen Wert
Der Angebotspreis wurde nicht in einem wettbewerbsorientierten Markt festgelegt. Die Emittenten haben den Preis der Genussrechte unter Bezugnahme auf die allgemeine Marktlage und andere relevante Faktoren willkürlich festgelegt. Der Angebotspreis für die Genussrechte sollte nicht als Hinweis auf den tatsächlichen Wert der Genussrechte angesehen werden und basiert nicht auf dem Vermögenswert, dem Nettovermögen, den Erträgen oder anderen festgelegten Wertkriterien einer Emittentin. Es besteht keine Gewähr dafür, dass die Genussrechte zum Angebotspreis oder zu einem anderen Preis weiterverkauft werden können.