Wir haben eine Liste mit häufig gestellten Fragen und Antworten zusammengestellt.
👋 **Kontaktiere uns** gern, wenn du spezielle Fragen hast.
Tokenize.it ist eine Plattform, die Investitionen in Unternehmen für jede:n unterstützt – einschließlich der Gründer, Investoren, Mitarbeiter und anderen Stakeholdern eines Unternehmens. Über unsere Plattform können tokenbasierte Unternehmensfinanzierung, Investitionen und Mitarbeiterbeteiligung mit Fokus auf dem deutschen Markt abgewickelt und verwaltet werden.
Unsere Mission ist es, jeder Person die Möglichkeit zu geben, Mitinvestor:in eines Unternehmens zu werden. Wir tun dies, indem wir einen modernen, effizienten und kostengünstigen Prozess bereitstellen, mit dem Unternehmen Gelder einwerben und Anreize für Mitarbeiter:innen und andere Interessengruppen schaffen können.
Dazu richten sie eigene ERC20-Token ein, die anteilige Rechte an der Teilnahme an Gewinnausschüttungen und Exit-Ereignissen des Unternehmens tragen. Unternehmen steht es frei, die von Tokenize.it bereitgestellten Vorlagen zu verwenden, um ihre eigenen Token auf der Ethereum-Blockchain einzurichten (allerdings erbringt Tokenize.it aber keine Rechts- und/oder Steuerberatung; für die Einholung von (steuer-)rechtlichem Rat sind die Unternehmen selbst verantwortlich).
Sobald ein Token eingerichtet ist, können Unternehmen die Technologie von Tokenize.it nutzen, um private Investitionsrunden zu schließen, indem sie private Angebote für einzelne Investoren erstellen. Ein Unternehmen kann auch über Tokenize.it ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm einrichten, um Mitarbeiter und andere Interessengruppen mit Tokens zu incentivieren.
In Zukunft plant Tokenize.it, es Unternehmen zu ermöglichen, öffentliche Fundraising-Kampagnen mit seiner Technologie durchzuführen.
Wir bieten keine rechtliche Beratung, keine Steuerberatung oder Anlageberatung an. Kontaktiere deinen eigenen Rechts-, Steuer- und Anlageberater.
Wir erlauben neben akkreditierten Investoren derzeit deutsche Unternehmen wie GbRs, GmbHs und GmbH & Co. KGs (Kommanditgesellschaften) als Investoren auf unserer Plattform. Registriere dich dafür als deine Firma aus unserer Plattform.
Token ausgeben hingegen können nur deutsche GmbHs und UGs.
Jedes Unternehmen, das Tokenize.it-Technologie nutzt, um Investoren Tokens anzubieten, identifiziert die einzelnen Investoren, denen es ein privates Angebot unterbreiten möchte.
Die Mindestinvestitionsbeträge, die Anzahl der Investoren, ihre Erfahrung und andere qualifizierende Faktoren werden entsprechend des anwendbaren Rechts und des jeweiligen Unternehmens festgelegt.Unternehmen können Tokenize.it nutzen, um sie bei der Erfüllung ihrer KYC-Verpflichtungen im Rahmen des Investitionsprozesses zu unterstützen.
Investoren sollten sich bewusst sein, dass jede private Investition mit hohen Risiken verbunden ist, potenziell illiquide ist und sollten den vollständigen Verlust des investierten Kapitals verkraften können.
Unternehmen, Investoren und Mitarbeiter benötigen eine Blockchain-Wallet, um Tokens auszugeben, zu kaufen, zu empfangen und zu halten. Tokenize.it unterstützt derzeit alle Wallets, die von RainbowKit unterstützt werden. Um zu investieren, müssen Investoren in der Lage sein, ihre Wallet mit der von dem jeweiligen Fundraising-Unternehmen gewählten Kryptowährung aufzuladen. Alternativ können Unternehmen die Bezahlung via SEPA-Transaktionen anbieten.
Ausgegebene Tokens und die dazugehörigen Smart Contracts bleiben unabhängig davon, ob Tokenize.it als Plattform noch existent ist, auf der öffentlichen Ethereum-Blockchain erhalten. Der von den Tokens verwendete ERC20-Standard gewährleistet eine fortlaufende Kompatibilität mit vielen gängigen Blockchain-Wallets und -Börsen.
Tokenize.it bietet keine Steuerberatung an. Wir empfehlen dringend, dass jedes Unternehmen, das Fundraising betreibt, die steuerliche Behandlung der Token mit seinen eigenen Steuerberatern überprüfen sollte.
In diesem unwahrscheinlichen Fall kann ein Unternehmen einen sogenannten „Snapshot“ der Smart Contracts und Token erstellen und diesen dann auf einer anderen Chain wiederherstellen. Dies ist ein manueller Prozess, der auch ein Einfrieren des Smart Contract beinhalten kann, damit während der Wiederherstellung keine Transaktionen außerhalb der Chain durchgeführt werden.
Ja, alle Erwerbsverträge (und sonstige Investmentverträge) werden zwischen dem jeweiligen Fundraising-Unternehmen und seinen Investoren abgeschlossen. Tokenize.it ist nicht Partei dieser Vereinbarungen. Ebenso wird jede öffentliche Auslobung, die bestimmte Rechte an Investoren gewährt, die Tokens halten, vom jeweiligen Fundraising-Unternehmen selbst und nicht von Tokenize.it gemacht.
Die Tokenize.it-Plattform erfordert derzeit, dass Sie Ihre Wallet selbst aufbewahren, d.h. Sie verwalten Ihre Schlüssel selbst. Wir werden Ihre Schlüssel niemals verwalten oder danach fragen.
Zu einem späteren Zeitpunkt könnten unterstützende Dienste für Verwahrstellen oder Verwahrer-Wallets hinzugefügt werden.
Tokenize.it unterstützt derzeit alle Wallets, die von RainbowKit für Login- und Investitionszwecke unterstützt werden. Zum Speichern von Tokens empfehlen wir Hardware-Wallets oder Multi-Signature-Wallets. Die Adresse eines Kryptoverwahrers kann ebenfalls genutzt werden, solange dieser Kryptoverwahrer ERC20-Tokens auf Ethereum verwalten kann.
Jedes Unternehmen, das Kapital aufbringt, kann das nach eingehender rechtlicher Bewertung für sich selbst entscheiden. Der Mindest- und maximale Investitionsbetrag hängt von den geltenden Vorschriften, der finanziellen Situation und Erfahrung jedes Investors sowie den Vorlieben des Unternehmens ab. Jedes Unternehmen, das Kapital einwirbt, muss für sich selbst entscheiden.
Bezahlung der Investition: Anleger können per Banküberweisung (SEPA) oder in Kryptowährungen (EUROC, USDC) bezahlen.
Es ist unser Verständnis, dass die Ausgabe von Tokens nicht beurkundungspflichtig ist.
Der Tokeninhaber bekommt bei Rückübertragung der Token ein aufschiebend bedingtes Recht auf eine Aktie des Unternehmens. Die aufschiebende Bedingung ist unter anderem, dass ein Unternehmen sich zu diesem Zeitpunkt schon zur AG umfirmiert hat.
Falls das nicht der Fall ist, hat der Investor stattdessen einen Anspruch auf Auszahlung der Tokens zum aktuellen Fair-Market-Value. Diesen Anspruch auf Auszahlung kann das Unternehmen aber auch damit erfüllen, dass es dem Investor GmbH-Anteile anbietet. Da die Unternehmen in den meisten Fällen kein Geld für eine Auszahlung haben, oder eine Auszahlung aus verschiedenen Gründen nicht optimal ist, wird der Investor höchstwahrscheinlich GmbH-Anteile oder Aktien (wenn sich die GmbH entscheidet, zur AG umzufirmieren) vom Unternehmen angeboten bekommen.
Da es aber weder eine Pflicht auf Seite des Investors gibt, das Angebot der GmbH-Anteile anzunehmen, noch eine Pflicht des Unternehmens alternativ GmbH-Anteile anzubieten (ein Unternehmen kann einen Investor immer auch auszahlen oder in eine AG umfirmieren), besteht nach unserer Auffassung generell keine Beurkundungspflicht, und es ist aus unserer Sicht nicht nötig ein genehmigtes Kapital zu schaffen. Stattdessen reicht es aus unserer Sicht, dass ein Unternehmen vor Verkauf der Tokens einen nicht beurkundungspflichtigen Gesellschafterbeschluss verabschiedet, der Einrichtung und die Ausgabe bzw. den Verkauf von Tokens erlaubt.
Das entscheidet jedes Unternehmen. Technisch gibt es die Möglichkeit, dass man dem Token eine “AllowList” hinzuzufügen kann. Wenn das Unternehmen eine solche “AllowList” aktiviert, dann dürfen nur Investoren, welche vom Unternehmen aufgrund der Erfüllung bestimmter Anforderungen auf dieser Liste platziert wurden, den Token senden und empfangen.
Das heißt, Investoren auf der “AllowList” könnten untereinander handeln, aber den Token nicht an beliebige Dritte verkaufen. Alternativ hat das Unternehmen auch die Wahl, den Token ohne eine solche “AllowList” zu nutzen. In diesem Fall steht es technisch jedem Investor frei Token an Dritte zu verkaufen. Weitere Transaktionen zwischen Dritten sind dann ebenfalls möglich.
Unabhängig davon kann es aber natürlich auch rechtliche Beschränkungen geben, auf Grund derer ein Verkauf an einen konkreten Dritten nicht zulässig ist.
Ja, der Token ist grundsätzlich frei handelbar (vorausgesetzt es gibt keine “AllowList” bzw. der Käufer ist auf der “AllowList”). Eine individuelle Absprache hinsichtlich einer Mindesthaltedauer durch den Investor kann zusätzlich vertraglich zwischen dem Unternehmen und einem Investor vereinbart werden.