Der GmbH-Token vereinfacht die Beteiligung an deinem Unternehmen und sorgt für verbesserte Liquidität und ein hohes Maß an Transparenz.
Mit Privaten Angeboten kannst du Unternehmensfinanzierung einfacher und effizienter gestalten, da GmbH-Token anstelle von starren Anteilen ausgegeben werden. So kannst du eine White-Label-Version unserer Plattform einrichten und innerhalb weniger Minuten ein Beteiligungsangebot erstellen. Dafür darfst du bist zu 149 Unterstützer:innen einladen. In diesem Fall besteht keine Prospektpflicht seitens der Bafin. Familie und Freunde, aber auch Business Angels und VCs können nach deinen Vorgaben über personalisierte Angebotslinks zu Investoren werden.
Der Prozess der Vertragsunterzeichnung erfolgt vollständig digital und setzt keinen Notartermin voraus. Tokenize.it bietet einen speziell optimierten Rechtsrahmen für GmbHs, einschließlich maßgeschneiderter Vertragsvorlagen.
Anforderungen: Du kennst die Investor:innen bereits. Außerdem haben sie Zugang zu einem sicheren Wallet oder erstellen sich auf der Plattform ein virtuelles Wallet in Verbindung mit ihrer Google E-Mail Adresse.
Dein Unternehmen muss eine in Deutschland eingetragene GmbH oder UG sein. Weitere Infos findest du in unseren Guides für Gründer bzw. Geschäftsführer und für Gesellschafter.
Anders als bei einem öffentlichen Angebot richtet sich das Private Offer an Investor:innen aus dem Umfeld des Unternehmens bzw. solche, die du bereits kennst. Das können zunächst Freunde & Familie sein, aber auch professionelle Kapitalanleger (Business Angels und VCs).
Die Investor:innen müssen ihren Wohnsitz in der EU, der Schweiz oder Großbritannien haben. Aus geldwäscherechtlichen Gründen ausgeschlossen sind Investor:innen mit einer Staatsangehörigkeit (oder im Fall eines Unternehmens einer Firmenniederlassung) in den folgenden 28 Ländern: Afghanistan, Barbados, Belarus, Burkina Faso, Kamerun, Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea), Demokratische Republik Kongo, Haiti, Iran, Jamaika, Kenia, Mali, Mosambik, Myanmar / Burma, Namibia, Nigeria, Panama, Philippinen, Russland, Senegal, Südafrika, Südsudan, Syrien, Tansania, Türkei, Uganda, Vietnam, Jemen. Auch im Fall eines Wohnsitzes in der EU können Staatsangehörige dieser Länder nicht als Investor:innen auf unserer Plattform auftreten.
Zunächst musst du Unternehmens-Unterlagen hochladen (Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste und Informationen der wirtschaftlich Berechtigten des Unternehmens), als auch durch einen KYC-Prozess gehen (s. Onboarding Guide für Gründer). Halte dafür ein gültiges Identifikationsdokument bereit. Um deine Investment-Seite zu personalisieren, kannst du zudem deine Unternehmens-Designs und Farben einbinden (“white label”). Nach abgeschlossener Plausibilitätsprüfung der eingereichten Unterlagen kannst du erste Angebote (“Private Offers”) erstellen.
Du hier ein PDF herunterladen, dass die Schritte erklärt, die du im Onboarding-Prozess durchlaufen wirst. Zuerst meldest du dich auf der Tokenize.it Plattform an und wirst durch das Onboarding geleitet. In diesem Schritt gehst du durch den Identifizierungs-Prozess (KYC) und reichst deine unterzeichneten Vertragsunterlagen ein. Diese werden dir von der Plattform kostenfrei zur Verfügung gestellt. Du legst nun die Rahmenbedingungen, wie z.B. Preis pro Token, Anzahl bzw. Spanne der zu erwerbenden Tokens, Gültigkeitsdauer des Investmentangebots, etc., fest. Für jedes Private Offer erhältst du schließlich einen eigenen Link, den du persönlich mit dem oder der Investor:in teilen kannst. Wenn du Fragen hast, kannst du uns per E-Mail kontaktieren: hi@tokenize.it.
In einer Finanzierungsrunde dürfen maximal 149 Investor:innen aufgenommen werden. Bis zu dieser Anzahl gibt es grundsätzlich eine Ausnahme von der Prospektpflicht seitens der BaFin. Um mehr Unterstützer zu erreichen oder Investor:innen, die du noch nicht kennst, mit einem “öffentliches Angebot” anzusprechen, bieten wir auch unser Crowdinvesting Produkt an.
Nein, das Private Offer darf aufgrund geltender Gesetze nicht öffentlich beworben werden. Es richtet sich an Investor:innen, die dem Unternehmen bereits bekannt sind.
Um ein Private Offer anzunehmen, musst du dich einmal auf unserer Plattform registrieren (s. Onboarding für private Investoren). Optional ist ein KYC-Prozess, welcher von der Gesellschaft gefordert werden kann. Halte in diesem Fall ein Identifikations-Dokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, etc.) bereit. Für das Identifikationsverfahren benötigst du eine Webcam oder ein geeignetes Mobilgerät. Anschließend kannst du das Investment-Angebot bzw. die Unterlagen prüfen. Einen umfänglichen Guide für private Investoren kannst du hier herunterladen.
Die Gesellschaft wird dir einen persönlichen Investment-Link zusenden. Nach dem Onboarding auf der Tokenize.it Plattform gelangst du zu deinem individuellen Angebot. Die Gültigkeitsdauer und Art der Bezahlung werden vom Unternehmen festgelegt. Das Angebot kannst du nun prüfen und sollte es dir zusagen über die Tokenize.it Plattform digital annehmen.
Die Zahlung ist via SEPA-Transfer oder mit den Stablecoins USDC bzw. EURC auf der Ethereum-Blockchain möglich. Im letzteren Fall musst du das Wallet, das du auch für den Login verwendet hast, im Vorfeld mit den Stablecoins aufladen. Die Bezahlung über eine Exchange (Krypto-Börse) ist derzeit nicht möglich. Im Fall von SEPA-Transfer empfehlen wir eine Sofort-Überweisung für eine schnellere Abwicklung.
Hast du per SEPA-Transfer gezahlt, werden die Token freigegeben, sobald der Eingang des Investments von der Gesellschaft bestätigt wird. Bei der Zahlung mit Stablecoins werden die Token sofort mit Bestätigung auf der Blockchain versendet. Evtl. musst du die Token anschließend in deinem Wallet importieren, damit sie “sichtbar” werden (z.B. in MetaMask).
Du erhältst die Token direkt auf dein Wallet (“digitale Geldbörse”). Am Ende des Investment-Prozesses kannst du dafür ein (weiteres) Wallet angeben. Hast du den Google-Login verwendet und kein Wallet hinzugefügt, so kannst du die Token auf der Plattform einsehen. Zwar ist der Login auch mit einem Google-Konto möglich (dabei wird im Hintergrund ein Wallet für dich erstellt), wir raten jedoch zu einem eigenen Wallet. Besonders bei größeren Summen ist ein “Cold Wallet” zu empfehlen.
Die Token sind grundsätzlich transferierbar, wenn sie nicht durch einen “Lock-up” eingeschränkt sind. Ein sogenannter “Lock-up” ist ein vom Unternehmen vordefinierter Zeitraum, in dem die Token nicht transferiert werden können. Das Unternehmen kann außerdem eine “Allow-List” einrichten. Das ist eine Whitelist mit Adressen, an die Token gesendet werden dürfen. So wird z. B. sichergestellt, dass die Token nur an bestimmte und dem Unternehmen bekannte Personen transferiert werden können. In Zukunft ist auch ein Zweitmarkt auf der Tokenize.it Plattform geplant, um die Token zu handeln.
Als Investor:in hast du das Recht zur wirtschaftlichen Beteiligung an dem jeweiligen Unternehmen (z. B. Dividenden), auch im Fall eines Exits oder einer Liquidation. Die Token bilden in diesem Sinne "Genussrechte" ab. Außerdem ist Investor:innen ein Informationsrecht garantiert, durch Jahresabschlussberichte.
Die Token sind weiterhin mit einer Put-Option versehen, sodass du unter bestimmten Umständen Anteile an das Unternehmen zurückgeben kannst. Das Unternehmen kann das entscheiden, ob sie die Token-Halter zum aktuellen Wert ausbezahlen, ihnen Aktien (wenn die AG Rechtsform besteht) anbieten oder sie im Handelsregister als Gesellschafter eintragen lassen. Nur in den letzten beiden Fällen ist mit den Anteilen ein Stimmrecht verbunden. Weitere Informationen zu unserem Legal Setup..
Unsere Vertragsentwürfe wurden von einer internationalen Kanzlei entworfen und steuerlich optimiert. Bei konkreten steuerlichen Fragen wende dich bitte an deine/n Steuerberater:in.
Die GmbH-Token sind steuerbilanziell als “Genussrechtskapital” einzuordnen. Die Finanzverwaltung hat ihre aktuelle Auffassung zum Thema Genussrechtskapital im BMF Schreiben vom 11. April 2023. dargelegt. Die Einordnung der Token (des Genussrechtskapitals) als Eigen- bzw. Fremdkapital hängt laut Finanzverwaltung maßgeblich von der Gesellschafterstellung der Tokenhalter ab.
Bei fehlender Gesellschafterstellung sind die Token als Fremdkapital auszuweisen. Bei gegebener Gesellschafterstellung kann jedoch auch steuerbilanzielles Eigenkapital vorliegen, abhängig von der konkreten Ausgestaltung. In der Handelsbilanz hingegen wird das Genussrechtskapital aus unserer Erfahrung wiederholt als Eigenkapital eingestuft. Als Start-up Gründer:in bzw. Geschäftsführer:in empfehlen wir dir, im Vorfeld deine konkrete Situation gemeinsam mit deinem Steuerberater zu bewerten.
Was die Bilanzierung der Token angeht, so beachte bitte die Frage darüber. Zur Verbuchung senden wir dir klassisch eine Rechnung am Ende des Monats zu, in dem du eines oder mehrere unserer Produkte genutzt hast. Dort findest du eine Übersicht deiner Investments und der jeweiligen Gebühren (Token und Cash-Anteil). Auf beide Anteile weisen wir derzeit Umsatzsteuer aus. Deine Investments kannst du auch jederzeit in deinem Dashboard einsehen.