Vertraue dem Standard - GmbH-optimiert und bereits mehrfach eingesetzt: Jeder GmbH-Token repräsentiert eine Gewinnbeteiligung (“Genussrechte”) und ein Informationsrecht in Bezug auf ein bestimmtes Unternehmen. Darüber hinaus hast du als Token-Inhaber unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, Token an das Unternehmen zurückzugeben. Im Gegenzug erhältst du herkömmliche GmbH-Anteile, Aktien oder eine Auszahlung.
Wenn du einen GmbH-Token über die Plattform erhältst, geschieht dies auf der Grundlage einer öffentlichen Zusage (einer sogenannten "Auslobung") deines Unternehmens sowie entweder (i) einem Investmentvertrag oder (ii) einer Mitarbeiterzuteilungsvereinbarung.
Nachfolgend findest du eine kurze Erläuterung der Schlüsselbegriffe "Auslobung" und "Genussrecht" sowie eine Zusammenfassung des Inhalts der Investment-Verträge.
Wir stellen Unternehmen Templates für alle erforderlichen rechtlichen Dokumente zur Verfügung, um ihren GmbH-Token aufzusetzen. Im Folgenden findest du eine Liste der Dokumente und eine kurze Erläuterung dessen, wofür jedes Dokument gedacht ist. Du kannst die Vorlagen nach dem Onboarding auf der Plattform herunterladen.
Investmentübersicht und Auslobung
Allgemeine Investmentbedingungen
Bedingungen zum Investmentvertrag
Mitarbeiter-Zuteilungsvereinbarung
Gesellschaftervereinbarung
Unter deutschem Recht ist ein "Genussrecht" eine Form des Gewinnbeteiligungsrechts in einem Unternehmen, bei dem der Inhaber des "Genussrechts" bestimmte finanzielle Vorteile erhält. Es handelt sich um eine spezielle Form der Investition, die es Anlegern ermöglicht, an den Gewinnen eines Unternehmens teilzuhaben, ohne Anteile am Unternehmen zu besitzen. Anders als Aktien oder Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("GmbH") gewährt ein "Genussrecht" dem Inhaber keine Stimmrechte bezüglich des Unternehmens. Vielmehr handelt es sich um eine rein finanzielle Beteiligung, bei der der Inhaber Anspruch auf bestimmte Erträge hat.
Im Falle von Tokenize.it sind die Beteiligungsrechte eng mit einem GmbH-Token eines Unternehmens verbunden und werden durch die Token-Vereinbarungen geregelt, die auf der Tokenize.it-Plattform verfügbar sind.
Unter deutschem Recht bezieht sich eine "Auslobung" auf eine öffentliche Ankündigung oder Einladung, bei der eine Belohnung oder ein Preis für die Erfüllung einer bestimmten Leistung oder Handlung angeboten wird. Das deutsche "Auslobungsrecht" regelt die rechtlichen Aspekte solcher Ankündigungen.
Gemäß § 657 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) besteht eine Auslobung aus einer öffentlichen Ankündigung, die eine bestimmte Belohnung verspricht, sobald jemand die erforderliche Leistung erbringt. Typische Beispiele für "Auslobungen" sind Wettbewerbe, Preisausschreiben oder Finderlohn.
Die öffentliche Belohnung durch die "Auslobung" muss klar und eindeutig sein, um die Erwartungen der Teilnehmer zu definieren. Sie sollte auch spezifische Bedingungen, Fristen und gegebenenfalls Ausschlusskriterien enthalten, um potenzielle Missverständnisse zu vermeiden.
Wenn jemand die erforderliche Leistung erbringt und die Bedingungen erfüllt, entsteht durch die "Auslobung" ein rechtlicher Anspruch auf die versprochene Belohnung. Die Person, die die Ankündigung macht (der "Auslobende"), ist dann verpflichtet, die Belohnung oder den Preis zu gewähren.
Im Fall von Tokenize.it erstellt jedes Unternehmen im Rahmen des Onboarding-Prozesses seine eigene "Auslobung". Diese spezifische "Auslobung" verspricht bestimmte Beteiligungsrechte (jedes ein "Genussrecht") an Inhaber:innen eines GmbH-Tokens.
Da für jede Unternehmensauslobung das Halten eines Unternehmens-Tokens als Voraussetzung für die versprochenen Beteiligungsrechte erforderlich ist, wird ein Sekundärhandel ohne Übertragung des Investitionsvertrags möglich.